Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmergesellschaft
"TMA-Technical Marine Agency"
Die Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" führt ihre Geschäfte nach Art und Tradition eines hanseatischen Kaufmanns im Sinne von Ordnung und Vertrauen.
Diese AGB entsprechen dem in Deutschland gültigen Standard und basieren auf deutschem Recht.
1. Anwendungsbereich
Bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen und Vertragsabschlüssen der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency", gelten grundsätzlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency". Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Geschäftsziel und -zweck der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency"
Der Geschäftsbetrieb der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" beschränkt sich auf die Vermittlung von Geschäften zwischen den beteiligten Vertragsparteien (Handelsvertreter § 84, 1 HGB).
Neben der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferant und Käufer gehören alle mit der Zielsetzung des Verkaufens notwendigen Aufgaben insbesondere die Beratung zum Geschäftsbetrieb der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency".
3. Vertragsbeziehung
Alle Angebote der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" erfolgen freibleibend und im Namen und Auftrag der vertretenen Unternehmen (Lieferanten). Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" und den Käufern, ist insbesondere durch die Grundsätze "des Handelns im fremden Namen" ausgeschlossen.
4. Auftragserteilung
Aufträge der Käufer sind ausschließlich an die Lieferanten, in deren Namen die Offerte erfolgt, und nicht an die Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" zu richten.
Grundlagen für die Auftragserteilung sind neben den Vorschriften des deutschen Rechts
ausschließlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB" der vertretenen Unternehmen (Lieferanten). Ein Vertragsabschluss zwischen den vertretenen Parteien (Lieferanten und Käufer) wird erst mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Lieferanten begründet.
5. Haftung
Nach der vermittelnden Tätigkeit als Handelsvertreter (gemäß HGB § 84) schließt die Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" jede Haftung aus den sich daran anschließenden Verträgen zwischen den Lieferanten und Käufern aus. Das gilt insbesondere bei allen Leistungsstörungen im Sinne des HGB bei der Vertragserfüllung.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Unternehmergesellschaft "TMA-Technical Marine Agency" ist bei allen Vertragsverhältnissen und Streitigkeiten Lübeck.